Taiwanischer Einfuhrzolltarif

Taiwanischer Einfuhrzolltarif, Kapitel 13: Schellack; Gummen, Harze und andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge

  • 24Tarifpositionen
  • 0 %–15 %Satz

Kapitel 13 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 13 umfasst im taiwanischen Einfuhrzolltarif 24 Tarifpositionen, verteilt auf 2 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 15 % (Durchschnitt 3,2 %); 9 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 14, entfallen auf Position 1302 („Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge“).

Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 9 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 15 %, hat 1302.12.00.00 („Saps and extracts of liquorice (other than extracted oleoresins)“).

1301 Schellack; natürliche Gummen, Harze, Gummiharze und Oleoresine (z. B. Balsame)

1302 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert

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