Taiwanischer Einfuhrzolltarif

Taiwanischer Einfuhrzolltarif, Kapitel 21: Verschiedene Lebensmittelzubereitungen

  • 54Tarifpositionen
  • 0 %–35 %Satz

Kapitel 21 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 21 umfasst im taiwanischen Einfuhrzolltarif 54 Tarifpositionen, verteilt auf 6 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 35 % (Durchschnitt 12,9 %); 1 Tarifposition ist mit 0 % angesetzt.

Für 2 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.

Am feinsten gegliedert ist Position 2106 („Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) mit 24 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 10 %; er gilt für 9 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 35 %, hat 2106.90.80.00 („Bee pollen“).

2101 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus

2102 Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Vaccine der Position 3002); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform

2103 Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf

2104 Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen; zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen

2105 Speiseeis, auch kakaohaltig

2106 Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen

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