Taiwanischer Einfuhrzolltarif

Taiwanischer Einfuhrzolltarif, Kapitel 46: Flechtwaren und Korbmacherwaren

  • 23Tarifpositionen
  • 0 %–10 %Satz

Kapitel 46 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 46 umfasst im taiwanischen Einfuhrzolltarif 23 Tarifpositionen, verteilt auf 2 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 10 % (Durchschnitt 4,9 %); 2 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 17, entfallen auf Position 4601 („Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen“).

Der häufigste Satz ist 5 %; er gilt für 18 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 10 %, hat 4601.99.10.00 („Plaits of wool, whether or not assembled into strips“).

4601 Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden; Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z. B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte)

4602 Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen oder aus Waren der Position 4601 hergestellt; Waren aus Luffa

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