Taiwanischer Einfuhrzolltarif

Taiwanischer Einfuhrzolltarif, Kapitel 52: Baumwolle

  • 175Tarifpositionen
  • 0 %–10 %Satz

Kapitel 52 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 52 umfasst im taiwanischen Einfuhrzolltarif 175 Tarifpositionen, verteilt auf 12 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 10 % (Durchschnitt 6,3 %); 5 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Am feinsten gegliedert ist Position 5205 („Garne aus Baumwolle“) mit 48 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 4 %; er gilt für 93 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 10 %, hat 5208.21.00.00 („Woven fabrics of cotton, plain weave, containing 85% or more by…“).

5201 Baumwolle, weder kardiert noch gekämmt

5202 Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)

5203 Baumwolle, kardiert oder gekämmt

5204 Nähgarne aus Baumwolle, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf

5205 Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf

5206 Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf

5207 Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf

5208 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger

5209 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g

5210 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger

5211 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g

5212 Andere Gewebe aus Baumwolle

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