Taiwanischer Einfuhrzolltarif

Taiwanischer Einfuhrzolltarif, Kapitel 57: TEPPICHE UND ANDERE FUßBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN

  • 48Tarifpositionen
  • 8 %–10 %Satz

Kapitel 57 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 57 umfasst im taiwanischen Einfuhrzolltarif 48 Tarifpositionen, verteilt auf 5 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 8 % bis 10 % (Durchschnitt 9,5 %).

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 22, entfallen auf Position 5702 („Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder…“).

Der häufigste Satz ist 10 %; er gilt für 37 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 10 %, hat 5701.10.00.00 („Carpets and other floor coverings, knotted, whether or not made up…“).

5701 Geknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen, auch konfektioniert

5702 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche

5703 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen (einschließlich Kunstrasen), getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert

5704 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert

5705 Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert

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