Taiwanischer Einfuhrzolltarif
Taiwanischer Einfuhrzolltarif, Kapitel 67: Zugerichtete Federn und Daunen und Waren aus Federn oder Daunen; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
- 10Tarifpositionen
- 0 %–8 %Satz
Kapitel 67 umfasst im taiwanischen Einfuhrzolltarif 10 Tarifpositionen, verteilt auf 4 Positionen.
Die Zollsätze reichen von 0 % bis 8 % (Durchschnitt 4,2 %); 3 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.
Am feinsten gegliedert ist Position 6704 („Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen…“) mit 4 Tarifpositionen.
Der häufigste Satz ist 8 %; er gilt für 4 Tarifpositionen.
Den höchsten Satz, 8 %, hat 6703.00.00.00 („Human hair, dressed, thinned, bleached or otherwise worked“).
6701 Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teile von Federn, Daunen und Waren daraus (ausgenommen Waren der Position 0505 und bearbeitete Federspulen und -kiele)
6702 Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte sowie Teile davon; Waren aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten
6703 Menschenhaare, gleichgerichtet, gedünnt, gebleicht oder in anderer Weise zugerichtet; Wolle, Tierhaare und andere Spinnstoffe, für die Herstellung von Perücken und ähnlichen Waren zugerichtet
6704 Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 6704.11.00.00Complete wigs, of synthetic textile materials
- 6704.19.00.00False beards, eyebrows and eyelashes, switches and the like, of synthetic textile materials
- 6704.20.00.00Wigs, false beards, eyebrows and eyelashes, switches and the like, of human hair; articles of human hair not elsewhere specified or included
- 6704.90.00.00Wigs, false beards, eyebrows and eyelashes, switches and the like, of other materials