Türkischer Zolltarif · GTİP-Code · HS 0708.90

0708.90.00.00.12

0708.90.00.00.12: Baklagiller (kabuklu veya kabuksuz) (taze veya soğutulmuş): diğer baklagiller, kabuksuz baklagiller

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Türkischer Zolltarif, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.

  1. 0708 Baklagiller (kabuklu veya kabuksuz) (taze veya soğutulmuş):
  2. 0708.90 Diğer baklagiller
  3. 0708.90.00.00.12 Kabuksuz baklagiller

Was Sie zahlen

Einfuhr: Türkei

Zoll 19,5 % Drittlandszollsatz
Zusatzzölle und Abgaben — Einfuhrvoraussetzungen: 1
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz 20 %; für einige Waren 10 % oder 1 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Für die Türkei gelten die angewandten Zollsätze des Einfuhrregimebeschlusses 2026 in der vom Handelsministerium konsolidierten Fassung (Änderungen bis August 2026). Der Zusatzzoll (İGV) und bei einigen Agrarwaren die zusätzliche finanzielle Belastung (EMY) kommen hinzu. Fußnoten können den Satz für bestimmte Länder oder Zeiträume senken: siehe Seite der Tarifposition.

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Einfuhrvoraussetzungen 1

  • EinfuhrkontrolleBaklagiller (kabuklu veya kabuksuz) (taze veya soğutulmuş) · Tarım ve Orman Bakanlığı · ZİRAİ KARANTİNA KONTROLÜNE TABİ ÜRÜNLER1 3
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. Januar 2026
    Rechtsakt
    Tebliğ (Ürün Güvenliği ve Denetimi) 2026/5 (RG 31.12.2025, 33124 (4. Mükerrer)); değişik: RG 03.04.2026, RG 28.07.2026

Präferenzzollsätze nach Ländern

Abkommen oder PräferenzregelungLänderSatz
Drittlandszollsatz (kein Abkommen)—19,5 %
Abkommen Türkei–Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina Frei
Abkommen Türkei–Südkorea Südkorea Frei
Abkommen Türkei–Singapur Singapur Frei
Abkommen Türkei–Venezuela Venezuela Frei
Abkommen Türkei–Kosovo Kosovo Frei
TPS-OIC
Bahrain, Bangladesch, Iran, Jordanien und 8 weitere

Bahrain, Bangladesch, Iran, Jordanien, Katar, Kuwait, Malaysia, Marokko, Oman, Pakistan, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate

15 %
Abkommen mit EU und Vereinigtes Königreich
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland und 24 weitere

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern

19,5 %
D-8 Bangladesch, Indonesien, Iran, Malaysia, Nigeria, Pakistan 19,5 %
Abkommen Türkei–Vereinigte Arabische Emirate Vereinigte Arabische Emirate 19,5 %
Abkommen Türkei–Georgien Georgien 19,5 %
Abkommen Türkei–Malaysia Malaysia 19,5 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

0708.90 Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt: andere Hülsenfrüchte

Tarifpositionen (Türkei): 0708.90

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 07 →

Im türkischen Zolltarif ist 0708.90.00.00.12 eine von 2 Tarifpositionen unter der Unterposition 0708.90 („Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt: andere Hülsenfrüchte“).

Der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) beträgt 19,5 %. Der bei der Einfuhr tatsächlich angewandte Satz wird im Einfuhrregime-Beschluss festgelegt und kann abweichen.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 11,2 %, USA zollfrei, UK 10 %, Kanada zollfrei, Mexiko 10 %, Brasilien 9 %, Argentinien 9 %, Peru 6 %, Neuseeland zollfrei, Japan 3 %, Taiwan 20 %, GCC zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 45 % und Nigeria 20 %.

Die Türkei importierte 2024 Waren der Unterposition 0708.90 im Wert von 54.700 $.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für GTİP-Code 0708.90.00.00.12 in der Türkei?

Im türkischen Zolltarif beträgt der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) 19,5 %. Der bei der Einfuhr tatsächlich angewandte Satz wird im Einfuhrregime-Beschluss festgelegt und kann abweichen.

Gilt dieser Satz auch für Waren aus der EU?

Gewerbliche Waren, die sich in der EU im freien Verkehr befinden, können im Rahmen der Zollunion zwischen der EU und der Türkei mit der Warenverkehrsbescheinigung A.TR zollfrei eingeführt werden. Für Agrarerzeugnisse sowie für Kohle- und Stahlerzeugnisse gelten eigene Präferenzregelungen.

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