Türkischer Zolltarif

Türkischer Zolltarif, Kapitel 09: Kaffee, Tee, Mate und Gewürze

  • 60Tarifpositionen
  • 0 %–75 %Satz

Kapitel 09 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 09 umfasst im türkischen Zolltarif 60 Tarifpositionen, verteilt auf 10 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 75 % (Durchschnitt 27,2 %); 1 Tarifposition ist mit 0 % angesetzt.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 20, entfallen auf Position 0910 („Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere…“).

Der häufigste Satz ist 30 %; er gilt für 31 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 75 %, hat 0904.21.90.00.11 („Capsicum ve Pimenta cinsi biberler“).

Der türkische Zolltarif nennt den gesetzlichen Zollsatz nach dem Zolltarifgesetz Nr. 474. Der bei der Einfuhr angewandte Satz wird im Einfuhrregime-Beschluss festgelegt und kann niedriger sein oder je nach Ursprungsland abweichen.

0901 Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt

0902 Tee, auch aromatisiert

0903 Mate

0904 Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert

0905 Vanille

0906 Zimt und Zimtblüten

0907 Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele

0908 Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen

0909 Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren

0910 Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze

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