Türkischer Zolltarif

Türkischer Zolltarif, Kapitel 12: Ölsamen und ölhaltige Früchte; Verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter

  • 134Tarifpositionen
  • 0 %–35 %Satz

Kapitel 12 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 12 umfasst im türkischen Zolltarif 134 Tarifpositionen, verteilt auf 14 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 35 % (Durchschnitt 15,7 %); 18 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 49, entfallen auf Position 1209 („Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat“).

Der häufigste Satz ist 19,3 %; er gilt für 56 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 35 %, hat 1211.20.00.00.00 („Bitki ve bitki kısımları: ginseng kökü“).

Der türkische Zolltarif nennt den gesetzlichen Zollsatz nach dem Zolltarifgesetz Nr. 474. Der bei der Einfuhr angewandte Satz wird im Einfuhrregime-Beschluss festgelegt und kann niedriger sein oder je nach Ursprungsland abweichen.

1201 Sojabohnen, auch geschrotet

1202 Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, auch geschält oder geschrotet

1203 Kopra

1204 Leinsamen, auch geschrotet

1205 Raps- oder Rübsensamen, auch geschrotet

1206 Sonnenblumenkerne, auch geschrotet

1207 Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet

1208 Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, ausgenommen Senfmehl

1209 Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat

1210 Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin

1211 Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert

1212 Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen

1213 Stroh und Spreu von Getreide, roh, auch gehäckselt, gemahlen, gepresst oder in Form von Pellets

1214 Steckrüben, Futterrüben, Wurzeln zu Futterzwecken, Heu, Luzerne, Klee, Esparsette, Futterkohl, Lupinen, Wicken und ähnliches Futter, auch in Form von Pellets

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