Türkischer Zolltarif

Türkischer Zolltarif, Kapitel 13: Schellack; Gummen, Harze und andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge

  • 34Tarifpositionen
  • 0 %–25 %Satz

Kapitel 13 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 13 umfasst im türkischen Zolltarif 34 Tarifpositionen, verteilt auf 2 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 25 % (Durchschnitt 4,1 %); 25 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Am feinsten gegliedert ist Position 1302 („Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge“) mit 25 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 25 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 25 %, hat 1302.20.10.10.00 („Pektik maddeler, pektinatlar ve pektatlar“).

Der türkische Zolltarif nennt den gesetzlichen Zollsatz nach dem Zolltarifgesetz Nr. 474. Der bei der Einfuhr angewandte Satz wird im Einfuhrregime-Beschluss festgelegt und kann niedriger sein oder je nach Ursprungsland abweichen.

1301 Schellack; natürliche Gummen, Harze, Gummiharze und Oleoresine (z. B. Balsame)

1302 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert

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