Türkischer Zolltarif

Türkischer Zolltarif, Kapitel 16: Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren, anderen wirbellosen Wassertieren oder von Insekten

  • 142Tarifpositionen
  • 54 %–121,5 %Satz

Kapitel 16 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 16 umfasst im türkischen Zolltarif 142 Tarifpositionen, verteilt auf 5 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 54 % bis 121,5 % (Durchschnitt 95,7 %).

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 67, entfallen auf Position 1602 („Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, anders…“).

Der häufigste Satz ist 121,5 %; er gilt für 67 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 121,5 %, hat 1602.10.00.00.00 („Hazırlanmış veya konserve edilmiş et, sakatat, kan veya“).

Der türkische Zolltarif nennt den gesetzlichen Zollsatz nach dem Zolltarifgesetz Nr. 474. Der bei der Einfuhr angewandte Satz wird im Einfuhrregime-Beschluss festgelegt und kann niedriger sein oder je nach Ursprungsland abweichen.

1601 Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut oder Insekten; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse

1602 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, anders zubereitet oder haltbar gemacht

1603 Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren

1604 Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen

1605 Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht

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