Türkischer Zolltarif

Türkischer Zolltarif, Kapitel 18: Kakao und Zubereitungen aus Kakao

  • 28Tarifpositionen
  • 0 %–15,4 %Satz

Kapitel 18 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 18 umfasst im türkischen Zolltarif 28 Tarifpositionen, verteilt auf 6 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 15,4 % (Durchschnitt 7,7 %); 3 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 21, entfallen auf Position 1806 („Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen“).

Der häufigste Satz ist 8,3 %; er gilt für 16 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 15,4 %, hat 1806.20.70.00.00 („Ağırlığı 2 kg'dan fazla olan kalıp, dilim veya çubuklar“).

Der türkische Zolltarif nennt den gesetzlichen Zollsatz nach dem Zolltarifgesetz Nr. 474. Der bei der Einfuhr angewandte Satz wird im Einfuhrregime-Beschluss festgelegt und kann niedriger sein oder je nach Ursprungsland abweichen.

1801 Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet

1802 Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall

1803 Kakaomasse, auch entfettet

1804 Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl

1805 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln

1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen

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