Türkischer Zolltarif

Türkischer Zolltarif, Kapitel 36: Pulver und Sprengstoffe; pyrotechnische Artikel; Zündhölzer; Zündmetall-Legierungen; leicht Entzündliche Stoffe

  • 22Tarifpositionen
  • 5,7 %–6,5 %Satz

Kapitel 36 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 36 umfasst im türkischen Zolltarif 22 Tarifpositionen, verteilt auf 6 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 5,7 % bis 6,5 % (Durchschnitt 6,3 %).

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 6, entfallen auf Position 3603 („Sicherheitszündschnüre“).

Der häufigste Satz ist 6,5 %; er gilt für 15 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 6,5 %, hat 3602.00.00.00.11 („Müstahzar patlayıcı maddeler (silah barutu hariç): dinamitler“).

Der türkische Zolltarif nennt den gesetzlichen Zollsatz nach dem Zolltarifgesetz Nr. 474. Der bei der Einfuhr angewandte Satz wird im Einfuhrregime-Beschluss festgelegt und kann niedriger sein oder je nach Ursprungsland abweichen.

3601 Schießpulver

3602 Zubereitete Sprengstoffe, ausgenommen Schießpulver

3603 Sicherheitszündschnüre; Sprengschnüre; Zündhütchen, Sprengkapseln; Zünder; elektrische Sprengzünder

3604 Feuerwerkskörper, Signalraketen, Raketen zum Wetterschießen und dergleichen, Knallkörper und andere pyrotechnische Artikel

3605 Zündhölzer, ausgenommen pyrotechnische Waren der Position 3604

3606 Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form; Waren aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu diesem Kapitel

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