Türkischer Zolltarif

Türkischer Zolltarif, Kapitel 43: Pelzfelle und künstliches Pelzwerk; Waren daraus

  • 33Tarifpositionen
  • 0 %–3,7 %Satz

Kapitel 43 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 43 umfasst im türkischen Zolltarif 33 Tarifpositionen, verteilt auf 4 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 3,7 % (Durchschnitt 1,9 %); 11 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 18, entfallen auf Position 4302 („Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle“).

Der häufigste Satz ist 2,2 %; er gilt für 12 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 3,7 %, hat 4303.10.10.00.00 („Beyaz mantolu veya mavi sırtlı denilen kapişonlu fok yavruları“).

Der türkische Zolltarif nennt den gesetzlichen Zollsatz nach dem Zolltarifgesetz Nr. 474. Der bei der Einfuhr angewandte Satz wird im Einfuhrregime-Beschluss festgelegt und kann niedriger sein oder je nach Ursprungsland abweichen.

4301 Rohe Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile), ausgenommen rohe Häute und Felle der Position 4101, 4102 oder 4103

4302 Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste), auch zusammengesetzt (ohne Zusatz anderer Stoffe), ausgenommen solche der Position 4303

4303 Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen

4304 Künstliches Pelzwerk und Waren daraus

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