Türkischer Zolltarif

Türkischer Zolltarif, Kapitel 47: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung

  • 25Tarifpositionen
  • FreiSatz

Kapitel 47 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 47 umfasst im türkischen Zolltarif 25 Tarifpositionen, verteilt auf 7 Positionen.

Die Zollsätze betragen einheitlich 0 %.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 7, entfallen auf Position 4706 („Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier…“).

Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 25 Tarifpositionen.

Der türkische Zolltarif nennt den gesetzlichen Zollsatz nach dem Zolltarifgesetz Nr. 474. Der bei der Einfuhr angewandte Satz wird im Einfuhrregime-Beschluss festgelegt und kann niedriger sein oder je nach Ursprungsland abweichen.

4701 Mechanische Halbstoffe aus Holz

4702 Chemische Halbstoffe aus Holz, zum Auflösen

4703 Chemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen

4704 Chemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen

4705 Halbstoffe aus Holz, durch Kombination aus mechanischem und chemischem Aufbereitungsverfahren hergestellt

4706 Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe oder aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen

4707 Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung

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