Türkischer Zolltarif

Türkischer Zolltarif, Kapitel 57: TEPPICHE UND ANDERE FUßBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN

  • 72Tarifpositionen
  • 3 %–8 %Satz

Kapitel 57 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 57 umfasst im türkischen Zolltarif 72 Tarifpositionen, verteilt auf 5 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 3 % bis 8 % (Durchschnitt 7,2 %).

Für 5 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.

Am feinsten gegliedert ist Position 5702 („Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder…“) mit 30 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 8 %; er gilt für 53 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 8 %, hat 5701.10.10.00.12 („Dm2 sinde 1600 den daha az düğüm olanlar“).

Der türkische Zolltarif nennt den gesetzlichen Zollsatz nach dem Zolltarifgesetz Nr. 474. Der bei der Einfuhr angewandte Satz wird im Einfuhrregime-Beschluss festgelegt und kann niedriger sein oder je nach Ursprungsland abweichen.

5701 Geknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen, auch konfektioniert

5702 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche

5703 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen (einschließlich Kunstrasen), getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert

5704 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert

5705 Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert

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