Türkischer Zolltarif

Türkischer Zolltarif, Kapitel 60: Gewirke und Gestricke

  • 118Tarifpositionen
  • 6,5 %–8 %Satz

Kapitel 60 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 60 umfasst im türkischen Zolltarif 118 Tarifpositionen, verteilt auf 6 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 6,5 % bis 8 % (Durchschnitt 8 %).

Am feinsten gegliedert ist Position 6001 („Samt, Plüsch“) mit 30 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 8 %; er gilt für 114 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 8 %, hat 6001.10.00.00.01 („" Uzun tüylü " mensucat“).

Der türkische Zolltarif nennt den gesetzlichen Zollsatz nach dem Zolltarifgesetz Nr. 474. Der bei der Einfuhr angewandte Satz wird im Einfuhrregime-Beschluss festgelegt und kann niedriger sein oder je nach Ursprungsland abweichen.

6001 Samt, Plüsch (einschließlich „Hochflorerzeugnisse“), gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke

6002 Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 6001

6003 Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, andere als solche der Positionen 6001 und 6002

6004 Gewirke und Gestricke mit einer Breite von mehr als 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 6001

6005 Kettengewirke (einschließlich solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind), andere als solche der Positionen 6001 bis 6004

6006 Andere Gewirke und Gestricke

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