Türkischer Zolltarif

Türkischer Zolltarif, Kapitel 64: Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon

  • 92Tarifpositionen
  • 3 %–17 %Satz

Kapitel 64 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 64 umfasst im türkischen Zolltarif 92 Tarifpositionen, verteilt auf 6 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 3 % bis 17 % (Durchschnitt 9,1 %).

Am feinsten gegliedert ist Position 6403 („Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder…“) mit 44 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 8 %; er gilt für 40 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 17 %, hat 6401.10.00.00.00 („Metalden koruyucu burunlu ayakkabılar“).

Der türkische Zolltarif nennt den gesetzlichen Zollsatz nach dem Zolltarifgesetz Nr. 474. Der bei der Einfuhr angewandte Satz wird im Einfuhrregime-Beschluss festgelegt und kann niedriger sein oder je nach Ursprungsland abweichen.

6401 Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnliche Verfahren zusammengefügt ist

6402 Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff

6403 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder

6404 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen

6405 Andere Schuhe

6406 Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon

Als CSV herunterladen