Türkischer Zolltarif
Türkischer Zolltarif, Kapitel 66: Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon
- 9Tarifpositionen
- 2,7 %–5,2 %Satz
Kapitel 66 umfasst im türkischen Zolltarif 9 Tarifpositionen, verteilt auf 3 Positionen.
Die Zollsätze reichen von 2,7 % bis 5,2 % (Durchschnitt 4,4 %).
Am feinsten gegliedert ist Position 6601 („Regenschirme und Sonnenschirme“) mit 4 Tarifpositionen.
Der häufigste Satz ist 4,7 %; er gilt für 4 Tarifpositionen.
Den höchsten Satz, 5,2 %, hat 6603.20.00.00.00 („Şemsiyelerin bir araya getirilmiş tel mesnetleri“).
Der türkische Zolltarif nennt den gesetzlichen Zollsatz nach dem Zolltarifgesetz Nr. 474. Der bei der Einfuhr angewandte Satz wird im Einfuhrregime-Beschluss festgelegt und kann niedriger sein oder je nach Ursprungsland abweichen.
6601 Regenschirme und Sonnenschirme (einschließlich Stockschirme, Gartenschirme und ähnliche Waren)
6602 Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und ähnliche Waren
6603 Teile, Ausstattungen und Zubehör für Waren der Positionen 6601 und 6602
- 6603.20.00.00.00Şemsiyelerin bir araya getirilmiş tel mesnetleri (mil üzerine monte edilenler dahil)
- 6603.90.10.00.0066.01 ve 66.02 Pozisyonlarına dahil eşyanın aksam: diğerleri, saplar ve uçlar
- 6603.90.90.10.0066.01 Pozisyonuna giren eşyanın aksamı
- 6603.90.90.90.0066.01 ve 66.02 Pozisyonlarına dahil eşyanın aksam: diğerleri, diğerleri, diğerleri