Türkischer Zolltarif

Türkischer Zolltarif, Kapitel 66: Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon

  • 9Tarifpositionen
  • 2,7 %–5,2 %Satz

Kapitel 66 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 66 umfasst im türkischen Zolltarif 9 Tarifpositionen, verteilt auf 3 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 2,7 % bis 5,2 % (Durchschnitt 4,4 %).

Am feinsten gegliedert ist Position 6601 („Regenschirme und Sonnenschirme“) mit 4 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 4,7 %; er gilt für 4 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 5,2 %, hat 6603.20.00.00.00 („Şemsiyelerin bir araya getirilmiş tel mesnetleri“).

Der türkische Zolltarif nennt den gesetzlichen Zollsatz nach dem Zolltarifgesetz Nr. 474. Der bei der Einfuhr angewandte Satz wird im Einfuhrregime-Beschluss festgelegt und kann niedriger sein oder je nach Ursprungsland abweichen.

6601 Regenschirme und Sonnenschirme (einschließlich Stockschirme, Gartenschirme und ähnliche Waren)

6602 Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und ähnliche Waren

6603 Teile, Ausstattungen und Zubehör für Waren der Positionen 6601 und 6602

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