Türkischer Zolltarif

Türkischer Zolltarif, Kapitel 88: Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon

  • 45Tarifpositionen
  • 1,7 %–7,7 %Satz

Kapitel 88 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 88 umfasst im türkischen Zolltarif 45 Tarifpositionen, verteilt auf 6 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 1,7 % bis 7,7 % (Durchschnitt 4,5 %).

Am feinsten gegliedert ist Position 8806 („Unbemannte Luftfahrzeuge“) mit 16 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 2,7 %; er gilt für 17 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 7,7 %, hat 8802.20.00.10.00 („Zirai mücadelede ilaçlama aracı olarak kullanılmak üzere ithal olunan…“).

Der türkische Zolltarif nennt den gesetzlichen Zollsatz nach dem Zolltarifgesetz Nr. 474. Der bei der Einfuhr angewandte Satz wird im Einfuhrregime-Beschluss festgelegt und kann niedriger sein oder je nach Ursprungsland abweichen.

8801 Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge, Hanggleiter und andere nicht für maschinellen Antrieb bestimmte Luftfahrzeuge

8802 Andere Luftfahrzeuge (z. B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge), ausgenommen unbemannte Luftfahrzeuge der Position 8806; Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge

8804 Fallschirme (einschließlich lenkbare und rotierende Fallschirme) und Gleitschirme; Teile davon und Zubehör

8805 Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge; Abbremsvorrichtungen für Schiffsdecks und ähnliche Landehilfen für Luftfahrzeuge; Bodengeräte zur Flugausbildung; Teile davon

8806 Unbemannte Luftfahrzeuge

8807 Teile von Waren der Position 8801, 8802 oder 8806

Als CSV herunterladen