Türkischer Zolltarif

Türkischer Zolltarif, Kapitel 92: Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente

  • 30Tarifpositionen
  • 1,7 %–4 %Satz

Kapitel 92 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 92 umfasst im türkischen Zolltarif 30 Tarifpositionen, verteilt auf 7 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 1,7 % bis 4 % (Durchschnitt 3,2 %).

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 8, entfallen auf Position 9209 („Teile und Zubehör für Musikinstrumente“).

Der häufigste Satz ist 3,2 %; er gilt für 14 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 4 %, hat 9201.10.10.00.00 („Piyanolar: düz piyanolar, yeni olanlar“).

Der türkische Zolltarif nennt den gesetzlichen Zollsatz nach dem Zolltarifgesetz Nr. 474. Der bei der Einfuhr angewandte Satz wird im Einfuhrregime-Beschluss festgelegt und kann niedriger sein oder je nach Ursprungsland abweichen.

9201 Klaviere, einschließlich selbsttätige Klaviere; Cembalos und andere Saiteninstrumente mit Klaviatur

9202 Andere Saiteninstrumente (z. B. Gitarren, Geigen und Harfen)

9205 Blasinstrumente (z. B. Pfeifenorgeln mit Klaviatur, Akkordeons, Klarinetten, Trompeten, Dudelsäcke), andere als Orchestrien und Drehorgeln

9206 Schlaginstrumente (z. B. Trommeln, Xylofone, Becken, Kastagnetten und Maracas)

9207 Musikinstrumente, bei denen der Ton elektrisch erzeugt wird oder elektrisch verstärkt werden muss (z. B. derartige Orgeln, Gitarren und Akkordeons)

9208 Spieldosen, Orchestrien, Drehorgeln, singende mechanische Vögel, singende Sägen und andere in diesem Kapitel anderweit nicht erfasste Musikinstrumente; Lockpfeifen aller Art; Signalpfeifen, Signalhörner und andere Mundblasinstrumente zu Ruf- oder Signalzwecken

9209 Teile und Zubehör für Musikinstrumente (z. B. Musikwerke für Spieldosen, Karten, Scheiben und Walzen für mechanische Musikinstrumente); Metronome, Stimmgabeln und Stimmpfeifen aller Art

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