Türkischer Zolltarif

Türkischer Zolltarif, Kapitel 94: Möbel; medizinisch-chirurgische Möbel; Bettausstattungen und ähnliche Waren; Leuchten und Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen; vorgefertigte Gebäude

  • 114Tarifpositionen
  • 0 %–5,7 %Satz

Kapitel 94 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 94 umfasst im türkischen Zolltarif 114 Tarifpositionen, verteilt auf 6 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 5,7 % (Durchschnitt 2,2 %); 45 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 36, entfallen auf Position 9405 („Leuchten und Beleuchtungskörper“).

Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 45 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 5,7 %, hat 9405.91.10.00.00 („Elektrikli aydınlatma cihazlarında kullanılan eşya“).

Der türkische Zolltarif nennt den gesetzlichen Zollsatz nach dem Zolltarifgesetz Nr. 474. Der bei der Einfuhr angewandte Satz wird im Einfuhrregime-Beschluss festgelegt und kann niedriger sein oder je nach Ursprungsland abweichen.

9401 Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon

9402 Möbel für die Human-, Zahn-, Tiermedizin oder die Chirurgie (z. B. Operationstische, Untersuchungstische, Betten mit mechanischen Vorrichtungen für Krankenanstalten, Dentalstühle); Friseurstühle und ähnliche Stühle, mit Schwenk-, Kipp- und Hebevorrichtung; Teile davon

9403 Andere Möbel und Teile davon

9404 Sprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren (z. B. Auflegematratzen, Steppdecken, Deckbetten, Polster, Schlummerrollen und Kopfkissen) mit Federung oder gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art oder aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen

9405 Leuchten und Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen

9406 Vorgefertigte Gebäude

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