Türkischer Zolltarif

Türkischer Zolltarif, Kapitel 97: Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten

  • 27Tarifpositionen
  • FreiSatz

Kapitel 97 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 97 umfasst im türkischen Zolltarif 27 Tarifpositionen, verteilt auf 6 Positionen.

Die Zollsätze betragen einheitlich 0 %.

Am feinsten gegliedert ist Position 9701 („Gemälde (z. B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen…“) mit 14 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 27 Tarifpositionen.

Der türkische Zolltarif nennt den gesetzlichen Zollsatz nach dem Zolltarifgesetz Nr. 474. Der bei der Einfuhr angewandte Satz wird im Einfuhrregime-Beschluss festgelegt und kann niedriger sein oder je nach Ursprungsland abweichen.

9701 Gemälde (z. B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen, ausgenommen Zeichnungen der Position 4906 und handbemalte oder handverzierte gewerbliche Erzeugnisse; Collagen, Mosaike und ähnliche dekorative Bildwerke

9702 Originalstiche, -schnitte und -steindrucke

9703 Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art

9704 Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen, entwertet oder nicht entwertet, ausgenommen die Waren der Position 4907

9705 Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem, historischem, zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem, paläontologischem oder münzkundlichem Wert

9706 Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt

Als CSV herunterladen