Britischer Zolltarif (UK Global Tariff)

Britischer Zolltarif (UK Global Tariff), Kapitel 67: Zugerichtete Federn und Daunen und Waren aus Federn oder Daunen; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren

  • 8Tarifpositionen
  • 2 %–4 %Satz

Kapitel 67 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 67 umfasst im britischen Zolltarif 8 Tarifpositionen, verteilt auf 4 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 2 % bis 4 % (Durchschnitt 2,7 %).

Am feinsten gegliedert ist Position 6704 („Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen…“) mit 4 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 2 %; er gilt für 4 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 4 %, hat 6702 10 00 00 („Artificial flowers, foliage and fruit and parts thereof: of plastics“).

6701 Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teile von Federn, Daunen und Waren daraus (ausgenommen Waren der Position 0505 und bearbeitete Federspulen und -kiele)

6702 Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte sowie Teile davon; Waren aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten

6703 Menschenhaare, gleichgerichtet, gedünnt, gebleicht oder in anderer Weise zugerichtet; Wolle, Tierhaare und andere Spinnstoffe, für die Herstellung von Perücken und ähnlichen Waren zugerichtet

6704 Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen

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