Unterlagencodierungen
C-018 Teildokument VI-2, mit dem Vermerk gemäß Verordnung (EU) 2018/273, Artikel 25 Absatz 2, versehen
Die Unterlagencodierung C-018 steht für „Teildokument VI-2, mit dem Vermerk gemäß Verordnung (EU) 2018/273, Artikel 25 Absatz 2, versehen“. Maßnahmen zu 2 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.