Unterlagencodierungen

C-018 Teildokument VI-2, mit dem Vermerk gemäß Verordnung (EU) 2018/273, Artikel 25 Absatz 2, versehen

Die Unterlagencodierung C-018 steht für „Teildokument VI-2, mit dem Vermerk gemäß Verordnung (EU) 2018/273, Artikel 25 Absatz 2, versehen“. Maßnahmen zu 2 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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