Unterlagencodierungen

C-058 Konformitätserklärung gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 333/2011 des Rates in Bezug auf Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft

Die Unterlagencodierung C-058 steht für „Konformitätserklärung gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 333/2011 des Rates in Bezug auf Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft“. Maßnahmen zu 12 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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