Unterlagencodierungen

C-064 Genehmigung der Ausfuhr oder Einfuhr von Gütern, die zum Zwecke der Folter verwendet werden könnten (Verordnung (EU) 2019/125)

Die Unterlagencodierung C-064 steht für „Genehmigung der Ausfuhr oder Einfuhr von Gütern, die zum Zwecke der Folter verwendet werden könnten (Verordnung (EU) 2019/125)“. Maßnahmen zu 69 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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