Unterlagencodierungen

C-065 Genehmigung für invasive gebietsfremde Arten gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014

Die Unterlagencodierung C-065 steht für „Genehmigung für invasive gebietsfremde Arten gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014“. Maßnahmen zu 23 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

Einfuhrkontrolle 23

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