Unterlagencodierungen
C-071 Formular für die Erteilung oder Verweigerung der schriftlichen Zustimmung — gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates über Quecksilber — zur Einfuhr von Quecksilber oder bestimmten Quecksilbergemischen gemäß Anhang I dieser Verordnung
Die Unterlagencodierung C-071 steht für „Formular für die Erteilung oder Verweigerung der schriftlichen Zustimmung — gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates über Quecksilber — zur Einfuhr von Quecksilber oder bestimmten Quecksilbergemischen gemäß Anhang I dieser Verordnung“. Maßnahmen zu 8 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.
Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen
Einfuhrkontrolle 8
- 2617 90 00Andere Erze und ihre Konzentrate: andere – andere
- 2620 60 00Arsen, Quecksilber, Thallium oder deren Mischungen enthaltend, wie sie zum Gewinnen von Arsen, der genannten Metalle oder zum Herstellen von chemischen Verbindungen daraus verwendet werden
- 2805 40 10in Flaschen, mit einem Gewicht des Inhalts von 34,5 kg (Standard-Gewicht) und mit einem fob-Wert von 224 € oder weniger für 1 Flasche
- 2805 40 90Alkali- oder Erdalkalimetalle: Quecksilber – anderes
- 2843 90 10Andere Edelmetallverbindungen; Amalgame – Amalgame
- 2852 10 00Anorganische oder organische Verbindungen von Quecksilber: chemisch einheitlich – chemisch einheitlich
- 2852 90 00Anorganische oder organische Verbindungen von Quecksilber: andere – andere
- 2853 90 90Phosphide, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen: andere – andere