Unterlagencodierungen
C-091 Auszug aus einer Äquivalenzbescheinigung für die Einfuhr von Hopfen und Hopfenerzeugnissen gemäß der Verordnung (EU) 2023/2834
Die Unterlagencodierung C-091 steht für „Auszug aus einer Äquivalenzbescheinigung für die Einfuhr von Hopfen und Hopfenerzeugnissen gemäß der Verordnung (EU) 2023/2834“. Maßnahmen zu 4 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.
Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen
Einfuhrkontrolle 4
- 1210 10 00Hopfen (Blütenzapfen), weder gemahlen, sonst zerkleinert noch in Form von Pellets
- 1210 20 10Hopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets, lupulinangereichert; Lupulin
- 1210 20 90Hopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin – andere
- 1302 13 00Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, von Hopfen – von Hopfen