Unterlagencodierungen

C-670 Begleitformular gemäß Verordnung (EU) 2024/1157 - Artikel 5 und Anhang IB

Die Unterlagencodierung C-670 steht für „Begleitformular gemäß Verordnung (EU) 2024/1157 - Artikel 5 und Anhang IB“. Maßnahmen zu 1.317 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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