Unterlagencodierungen
C-676 Von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ausgestellte Einfuhr-/Ausfuhrgenehmigung
Die Unterlagencodierung C-676 steht für „Von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ausgestellte Einfuhr-/Ausfuhrgenehmigung“. Maßnahmen zu 2 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.