Unterlagencodierungen

C-676 Von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ausgestellte Einfuhr-/Ausfuhrgenehmigung

Die Unterlagencodierung C-676 steht für „Von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ausgestellte Einfuhr-/Ausfuhrgenehmigung“. Maßnahmen zu 2 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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