Unterlagencodierungen

C-809 Einfuhr-/Ausfuhrgenehmigung gemäß Artikel 4 Absatz 2b der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates

Die Unterlagencodierung C-809 steht für „Einfuhr-/Ausfuhrgenehmigung gemäß Artikel 4 Absatz 2b der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates“. Maßnahmen zu 2 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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