Unterlagencodierungen

D-028 In der Kette montierte Stahlschuhe, bei denen der Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, der in der Kette montierten Stahlschuhe nicht in der Anmeldung angegeben ist (Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2025/2081)

Die Unterlagencodierung D-028 steht für „In der Kette montierte Stahlschuhe, bei denen der Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, der in der Kette montierten Stahlschuhe nicht in der Anmeldung angegeben ist (Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2025/2081)“. Derzeit verweist keine geltende Maßnahme darauf.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

Derzeit verweist keine geltende Maßnahme auf diese Codierung.

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