Unterlagencodierungen

L-079 Textilwaren: Einfuhrgenehmigung

Die Unterlagencodierung L-079 steht für „Textilwaren: Einfuhrgenehmigung“. Maßnahmen zu 594 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

Codierungen für Unterlagen und Bescheinigungen →