Unterlagencodierungen
U-084 Ursprungszeugnis für die Einfuhr von Erzeugnissen, für die besondere, nicht präferenzielle Einfuhrregelungen gelten, in die Europäische Union gemäß Artikel 57 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission und Artikel 15a der Durchführungsverordnung (EU) 2020/761
Die Unterlagencodierung U-084 steht für „Ursprungszeugnis für die Einfuhr von Erzeugnissen, für die besondere, nicht präferenzielle Einfuhrregelungen gelten, in die Europäische Union gemäß Artikel 57 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission und Artikel 15a der Durchführungsverordnung (EU) 2020/761“. Derzeit verweist keine geltende Maßnahme darauf.
Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen
Derzeit verweist keine geltende Maßnahme auf diese Codierung.