Unterlagencodierungen

U-126 Erklärung zum Ursprung (Artikel 3.16 des Interims-handelsabkommens EU-Mercosur)

Die Unterlagencodierung U-126 steht für „Erklärung zum Ursprung (Artikel 3.16 des Interims-handelsabkommens EU-Mercosur)“. Derzeit verweist keine geltende Maßnahme darauf.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

Derzeit verweist keine geltende Maßnahme auf diese Codierung.

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