Unterlagencodierungen
U-190 Ursprungsnachweis gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2026/1455
Die Unterlagencodierung U-190 steht für „Ursprungsnachweis gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2026/1455“. Derzeit verweist keine geltende Maßnahme darauf.
Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen
Derzeit verweist keine geltende Maßnahme auf diese Codierung.