Unterlagencodierungen

Y-033 Abweichung vom Einfuhrverbot nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates

Die Unterlagencodierung Y-033 steht für „Abweichung vom Einfuhrverbot nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates“. Maßnahmen zu 11 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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