Unterlagencodierungen
Y-043 Wiedereinfuhr von Textilwaren nach passiver Veredelung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 - ANHANG II
Die Unterlagencodierung Y-043 steht für „Wiedereinfuhr von Textilwaren nach passiver Veredelung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 - ANHANG II“. Derzeit verweist keine geltende Maßnahme darauf.
Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen
Derzeit verweist keine geltende Maßnahme auf diese Codierung.