Unterlagencodierungen

Y-046 Nicht unter die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 284/2011 fallende Waren

Die Unterlagencodierung Y-046 steht für „Nicht unter die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 284/2011 fallende Waren“. Maßnahmen zu 1 EU-Tarifposition verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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