Unterlagencodierungen

Y-070 Befreiung von der Pflicht zur Vorlage einer FLEGT-Genehmigung gemäß Artikel 4.3 der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates

Die Unterlagencodierung Y-070 steht für „Befreiung von der Pflicht zur Vorlage einer FLEGT-Genehmigung gemäß Artikel 4.3 der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates“. Maßnahmen zu 150 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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