Unterlagencodierungen

Y-085 Waren, die im Rahmen " autonomer Handelsmaßnahmen" eingeführt werden

Die Unterlagencodierung Y-085 steht für „Waren, die im Rahmen " autonomer Handelsmaßnahmen" eingeführt werden“. Maßnahmen zu 2 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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