Unterlagencodierungen

Y-104 Waren, die aus Ländern eingeführt werden, die gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/335 der Kommission von der vorherigen Genehmigung befreit sind

Die Unterlagencodierung Y-104 steht für „Waren, die aus Ländern eingeführt werden, die gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/335 der Kommission von der vorherigen Genehmigung befreit sind“. Maßnahmen zu 2 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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