Unterlagencodierungen
Y-104 Waren, die aus Ländern eingeführt werden, die gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/335 der Kommission von der vorherigen Genehmigung befreit sind
Die Unterlagencodierung Y-104 steht für „Waren, die aus Ländern eingeführt werden, die gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/335 der Kommission von der vorherigen Genehmigung befreit sind“. Maßnahmen zu 2 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.