Unterlagencodierungen

Y-110 Ausnahme von den REACH-Beschränkungen gemäß Artikel 67(1) und (2) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Die Unterlagencodierung Y-110 steht für „Ausnahme von den REACH-Beschränkungen gemäß Artikel 67(1) und (2) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006“. Maßnahmen zu 700 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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