Unterlagencodierungen

Y-112 Ausnahme von der Beschränkung gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2019/1021

Die Unterlagencodierung Y-112 steht für „Ausnahme von der Beschränkung gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2019/1021“. Maßnahmen zu 49 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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