Unterlagencodierungen

Y-115 Ausnahme von der Zulassungspflicht nach Titel VII gemäß Artikel 2 Absätze 5 und 8 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

Die Unterlagencodierung Y-115 steht für „Ausnahme von der Zulassungspflicht nach Titel VII gemäß Artikel 2 Absätze 5 und 8 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)“. Maßnahmen zu 33 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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