Unterlagencodierungen

Y-136 Befreiung gemäß Artikel 2 Absatz 3a der Verordnung (EU) 2023/956

Die Unterlagencodierung Y-136 steht für „Befreiung gemäß Artikel 2 Absatz 3a der Verordnung (EU) 2023/956“. Maßnahmen zu 2 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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