Unterlagencodierungen

Y-160 Waren, die nicht unter die geltenden Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/573 fallen

Die Unterlagencodierung Y-160 steht für „Waren, die nicht unter die geltenden Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/573 fallen“. Maßnahmen zu 704 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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