Unterlagencodierungen

Y-162 Befreiung von der Vorlage einer gültigen Lizenz bei den Zollbehörden für die Ein- oder Ausfuhr von Erzeugnissen und Einrichtungen, die persönliche Gebrauchsgegenstände sind (Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung 2024/573

Die Unterlagencodierung Y-162 steht für „Befreiung von der Vorlage einer gültigen Lizenz bei den Zollbehörden für die Ein- oder Ausfuhr von Erzeugnissen und Einrichtungen, die persönliche Gebrauchsgegenstände sind (Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung 2024/573“. Maßnahmen zu 31 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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